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ThemenspecialsFiskus im Hightech-EinsatzUnternehmen müssen 2007 mit deutlich mehr Betriebsprüfungen rechnen Den Download zu diesem Beitrag finden Sie hier ..."Betriebsprüfung": Allein das Wort versetzt viele Firmenchefs in Angst und Schrecken. Leider nur allzu begründet. Denn die Finanzämter prüfen seit kurzer Zeit intensiver und effizienter. Und das vor allem aus zwei Gründen: Zum einen macht der Fiskus mit neuen Methoden Jagd auf Unternehmer. Mit statistischen Methoden (Chi-Quadrat-Test oder Benfords Gesetz) ermitteln sie Auffälligkeiten schneller und können Unstimmigkeiten, etwa im Fahrtenbuch, zügig aufdecken. Zweiter Grund: Anstatt mit Stift und Papier sind Finanzbeamte heute mit Laptop und Maus ausgestattet, nutzen moderne Software bei der Ermittlung von Steuersündern (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, GDPdU), brauchen für ihre Kontrollen deutlich weniger Zeit und bringen mehr Geld in Peer Steinbrücks klamme Kasse. So warnen Experten bereits davor, dass sich Deutschlands Unternehmen in den kommenden Monaten und Jahren auf wesentlich mehr Betriebsprüfungen einstellen müssen. Fachautoren eines Wirtschaftsmagazins errechneten kürzlich, dass in Deutschland bereits alle 26 Sekunden ein Prüfer auf der Matte steht. Fakt ist, dass jedes Jahr deutlich mehr als 200.000 Unternehmen einen unangenehmen Hausbesuch vom Finanzamt bekommen und durchschnittlich mehr als 15.000 Euro nachzahlen müssen, denn: „Viele Unternehmen sind noch nicht ausreichend auf die neuen Kontrollmöglichkeiten der Steuerprüfer vorbereitet", mahnt etwa Frank Moszka, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ernst & Young in Stuttgart. Firmenchefs sind deshalb – um Schaden von ihrem Unternehmen abzuwenden! – dringend angeraten, in clevere Praxisratgeber zu investieren. Eine Ausgabe, die sich spätestens bei der Betriebsprüfung doppelt und dreifach auszahlt. Denn auch, wenn Unternehmer eine gewissenhafte Buchführung machen: Bei einer Betriebsprüfung treten oftmals Ausnahmen zu Tage, die nicht eindeutig aus den Vorschriften deutlich werden. Und selbstverständlich passieren in der Buchhaltung einmal Fehler, ist die steuerliche Tragweite des Geschäftsvorfalls gar nicht bekannt. Besonders knifflig ist zum Beispiel die Frage des Vorsteuerabzugs oder der Abführung der Umsatzsteuer. Sind Rechnungen beispielsweise nicht korrekt ausgestellt und haben Sie Vorsteuer gezogen, müssen Sie diese zurückbezahlen. Oder es hätte Umsatzsteuer abgeführt werden müssen, wurde aber nicht, und nun ist Umsatzsteuer nachzuzahlen. Vom Kunden bekommen Sie aber keinen Cent zurück. Hier wäre es hilfreich gewesen zu wissen, wie eine Rechnung auszusehen hat und wann Umsatzsteuer abzuführen ist oder nicht. Eine gute Vorbereitung lohnt also: denn im Zweifel kann ein Betriebsprüfer ein schlecht vorbereitetes Unternehmen in Gefahr bringen, seine Existenz durchaus in Frage stellen und zumindest das Tagesgeschäft erheblich gefährden. |
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