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ALLE JAHRE WIEDER

In der Finanzbuchhaltung beginnt die heiße Phase: Der Jahresabschluss 2007 steht bereits im Schatten der großen Unternehmensteuerreform. Einige Regeln können zum letzten Mal angewandt werden.

BJÖRN LORENZ/dk

Im Februar und März beginnt die Zeit der Wahrheit im betrieblichen Rechnungswesen: Die Banken versenden die Erträgnis- Aufstellungen, und die letzten Lieferantenrechnungen für 2007 gehen ein. Es ist Zeit für den Jahresabschluss. Diesmal steht die Bilanz in einem besonderen Licht, denn im Zuge der Unternehmensteuerreform werden viele Vorschriften geändert. Einige Bewertungen und Rückstellungen sind zum letzten Mal möglich.

Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen müssen sich schon jetzt von der Ansparrücklage trennen. Sie ist bereits im vergangenen Geschäftsjahr durch den neuen Investitionsabzugsbetrag ersetzt worden. Dieser ist deutlich flexibler zu handhaben: So kann das Betriebsvermögen maximal 235000 Euro betragen statt wie bisher nur 204000 Euro. Zudem darf der Gewinn im Jahr des Abzugs 100000 Euro nicht übersteigen. War die Ansparrücklage bislang an konkret benannte Projekte gebunden, muss jetzt nur noch Funktionsgleichheit vorliegen. Dadurch erhalten Unternehmen mehr Spielraum bei ihren Entscheidungen. Die Höhe der Rücklage beträgt weiterhin 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Aber es gibt auch Nachteile. Die zeigen sich dann, wenn am Ende nicht oder nicht in der geplanten Höhe investiert wird. Reichte es bislang, die Rücklage im Jahr ihrer Auflösung mit sechs Prozent zu verzinsen, wird jetzt der gesamte Vorgang rückgängig gemacht. Damit wird nicht nur eine entsprechende Steuernachzahlung fällig, sondern auch saftige Strafzinsen. Der neue Investitionsabzugsbetrag eignet sich somit kaum noch als bilanzpolitische Maßnahme. Auch die bislang geltenden Regeln für Abschreibungen werden im Zuge der Gegenfinanzierung geändert. Ab 2008 wird die degressive Absetzung für Abnutzungen (AfA) ersatzlos gestrichen. Im Jahresabschluss 2007 können Unternehmen somit letztmalig wählen. Wer sich für die degressive Abschreibung entscheidet, kann das Verfahren jedoch für die gesamte Nutzungsdauer beibehalten.

Viel Kritik gab es für die Absenkung des Grenzwertes für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 auf 150 Euro. Zwar können Gegenstände mit einem Wert zwischen 150 und 410 Euro wahlweise in einem Pool zusammengefasst und über vier Jahre linear abgeschrieben werden, doch das Verfahren erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand. Daher war es weitsichtig, kleine Anschaffungen noch 2007 durchzuführen.

Neben den Besonderheiten der Unternehmensteuerreform gibt es einige Dauerbrenner, auf die man bei jedem Jahresabschluss achten sollte:

  • Hierzu gehören etwa die Fahrtenbücher der Firmenwagen, für die immer strengere Regeln gelten.
  • Bei der Inventur können Unternehmen zwar Vereinfachungsregeln wie abweichende Stichtage oder die permanente Inventur in Anspruch nehmen, doch Fehler oder Lücken können gravierende Folgen haben: Es kann schnell passieren, dass die gesamte Buchhaltung vom Finanzamt verworfen wird. Dann folgt eine Schätzung, die für das Unternehmen in der Regel ungünstig ist.
  • Weitere Fallstricke sind bei der Bewertung des Betriebsvermögens, bei der Bildung von Rückstellungen oder der Übertragung von stillen Reserven zu beachten, für die strenge Regeln gelten.

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